Kinderrechte in Hessen

In Hessen sind die Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention in der Landesverfassung seit 2018 verankert. Dazu gab es eine Volksabstimmung mit einer Mehrheit von fast 90%. Dadurch sind Kinderrechte in der Hessischen Gemeindeordnung und in verschiedenen kommunalen Satzungen (also zusätzlich auf Stadt- oder Kreisebene) formuliert.

Bedeutsam ist, dass in der Hessischen Landesverfassung Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte festgeschrieben sind (in einigen anderen Landesverfassungen sind lediglich Schutz- und Förderrechte benannt). Außerdem bestimmt die Hessische Landesverfassung das sogenannte Kindeswohl (sinngemäß die jeweils bestmögliche Option bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen) als wesentlich zu berücksichtigen.

Dies ist wichtig, damit beispielsweise nicht nur Förderrechte von Kindern im Vordergrund stehen. Die Hessische Landesverfassung benennt zudem den sogenannten Kindeswillen als angemessen in Entscheidungen zu berücksichtigen. Dies ist wichtig, damit jedes Kind als Individuum wahrgenommen wird und seine Perspektiven alters- und entwicklungsentsprechend einbezogen werden.

Hessen ist das erste Bundesland, das eine Landesbeauftragte für Kinderrechte eingesetzt hat sowie das erste Bundeland, das ein Monitoring, also eine Überprüfung, auf Bundesebene zur Umsetzung der Kinderrechte in Auftrag gegeben hat. Dieses Monitoring zeigt auf, wo und was in Sachen Umsetzung und Bekanntmachung der Kinderrechte schon erreicht wurde und weiterentwickelt werden kann.

Damit Kinder und Jugendliche beispielsweise intensiver und frühzeitiger in politische Prozesse eingebunden werden können, wurde aktuell unter anderem eine Enquetekomission, eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe auf Landesebene, mit dem Titel "Demokratie und Teilhabe leben- Beteiligung junger Menschen stärken" eingerichtet, um Beteiligungsrechte in Hessen weiter zu fördern.

Für Kinder ist insbesondere in ihrem jeweiligen Alltag besonders wichtig, dass Kinderrechte an den Orten und mit den Menschen, mit denen sie sich alltäglich aufhalten, bekannt sind und erlebt werden können. Die Kinderrechte sind deswegen ein wichtiger Bestandteil im Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0-10 Jahren in Hessen (BEP), der zentralen Orientierungs- und Arbeitsgrundlage für hessische Bildungsorte und dem zugehörigen Fortbildungsangebot. Hier wurden in den letzten Jahren zahlreiche qualitative Verbesserungen erreicht. Auch die neue Fachstelle Kinderrechte unterstützt künftig die Bildungsorte in Bezug auf gut gelebte Kinderrechte-Praxis, und bringt die Erfahrungen, Ergebnisse und Perspektiven aus ihren Aktivitäten in den Diskurs und die Angebotsentwicklung auf Landesebene mit ein.

Die Fachstelle Kinderrechte fördert die Weiterentwicklung eines Netzwerkes für Kinderrechte in Hessen. Als Querschnittsthema beispielsweise in Bezug auf Vielfalt, Inklusion, Bildungschancen oder Gesundheit von Kindern unterstützen auch weitere Landesfachstellen und Kooperationspartner die Auseinandersetzung mit Kinderrechten.