Kinderrechte in Deutschland

Die Kinderrechtskonvention trat in Deutschland 1992 in Kraft. Die Kinderrechte gelten für alle Kinder von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr, unabhängig vom Aufenthaltsstatus von Kindern. Mit der Kinderrechtskonvention verpflichtete sich Deutschland, die besonderen Rechte der Kinder zu achten sowie unter Kindern und Erwachsenen bekannt zu machen.

Elternrechte werden durch die Konvention übrigens nicht infrage gestellt. Im Gegenteil ist in Artikel 5 geregelt, dass Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern zu achten sind und in Artikel 18 ist die Verantwortung der Eltern für das Kindeswohl genau beschrieben.

Die Kinderrechtskonvention wurde im Laufe der Zeit weiterentwickelt und ergänzt durch sogenannte Fakultativprotokolle (beispielsweise zu individuellen und staatlichen Beschwerdeverfahren). Einzelne Aspekte der Kinderrechtskonvention werden in "Allgemeinen Bemerkungen", den sogenannten Kommentaren zu den Kinderrechten vertiefter behandelt und erläutert (zuletzt beispielsweise Kinderrechte in Bezug auf den Klimawandel).

Neben der Bekanntmachung der Kinderrechte bei Kindern und Erwachsenen soll Deutschland wie jeder Staat besonders die Umsetzung der Kinderrechte fördern und überprüfen. Dazu gibt es staatliche und zivilgesellschaftliche Berichte und ein sogenanntes Monitoring.

Kinderrechtsexpert*innen fordern die Aufnahme der Kinderrechte in Deutschlands Grundgesetz, um Kinderrechte zügiger und umfassender umzusetzen.

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