Für Bildungsorte/Fachkräfte

Fünfteilige Modulfortbildung "Kinderrechte gemeinsam nachhaltig umsetzen"

Hier eine Übersicht über Inhalte und Ziele:

Modul 1 vermittelt fachtheoretische kinderrechtliche Grundlagen, bietet zahlreiche Gelegenheiten zur Selbstreflexion und erhebt auf Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0-10 Jahren in Hessen (BEP) den Ist-Stand des Bildungsortes in der Umsetzung von Kinderrechten.

Modul 2 ist kein klassischer Fortbildungstag, sondern beinhaltet in den Modulen 1 und 3 entwickelte individuelle Aktivitäten und Angebote, um Eltern und/oder weitere wichtige Erwachsene über Kinderrechte zu informieren und diese einzuladen, an den Entwicklungen der Einrichtung zu partizipieren. Hier soll der Erfolgsfaktor „Sichtbarkeit von Kinderrechten in der Einrichtung“ fokussiert werden.

Jährlicher Fachtag Kinderrechte

Jährlich bietet die Fachstelle einen Fachtag zu Kinderrechten für Erwachsene an. Eingeladen sind Fachkräfte aller Bildungsorte in Hessen sowie deren Fachberatungen und Träger. Die Fachtage finden in Präsenz wechselnden Regionen in Hessen oder online statt und die Teilnahme ist kostenfrei. Um verbindliche Anmeldung zwecks besserer Planbarkeit wird gebeten. Die Fachtage bieten spezifische Inputs durch Fachexperten sowie Gelegenheit zum gemeinsamen Kennenlernen, Austausch, Reflexion und Vernetzung. Der nächste Fachtag für Erwachsene findet am Mittwoch, 05.11.2025 statt. Informationen zum Programm werden zeitnah unter "Aktuelles" auf dieser Homepage veröffentlicht.

Ebenso können Bildungsorte sich bei Interesse an der Ausrichtung eines hessischen Kinder-Expertentags für Kinderrechte bei der Fachstelle melden und/oder Kinder ihrer Einrichtung zu einem Kinder-Expertentag begleiten.

Follow-Up-Tag oder „Modul 6“

Einrichtungen, die bereits seit 2022 an der Modulfortbildung "Kinderrechte gemeinsam nachhaltig umsetzen" und "Kinder mit Fluchterfahrung im Fokus - Kinderrechte gemeinsam nachhaltig umsetzen" teilgenommen haben, können einen "Modul 6" genannten Follow-up Tag auf Basis des BEP absolvieren.

Dieser kann allein, mit ehemaliger Tandemeinrichtung oder neuer Tandemeinrichtung, die die Fortbildung ebenfalls absolviert hat, angemeldet werden.

Im Rahmen dieses „Modul 6“ werden die Umsetzungsschritte, Erfolge und Herausforderungen seit Abschluss der Fortbildung (Abschluss „Modul 5“) erfasst. Anschließend wird erarbeitet, wie die Umsetzung von Kinderrechten weiter verankert und ausgebaut werden kann.