Fünfteilige Modulfortbildung "Kinderrechte gemeinsam nachhaltig umsetzen"
Hier eine Übersicht über Inhalte und Ziele:
Modul 1 vermittelt fachtheoretische kinderrechtliche Grundlagen, bietet zahlreiche Gelegenheiten zur Selbstreflexion und erhebt auf Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0-10 Jahren in Hessen (BEP) den Ist-Stand des Bildungsortes in der Umsetzung von Kinderrechten.
Modul 2 ist kein klassischer Fortbildungstag, sondern beinhaltet in den Modulen 1 und 3 entwickelte individuelle Aktivitäten und Angebote, um Eltern und/oder weitere wichtige Erwachsene über Kinderrechte zu informieren und diese einzuladen, an den Entwicklungen der Einrichtung zu partizipieren. Hier soll der Erfolgsfaktor „Sichtbarkeit von Kinderrechten in der Einrichtung“ fokussiert werden.

Modul 3 bietet Auseinandersetzung mit Zugängen zu Kinderrechten für Kinder zwischen 0 und 10 Jahren. Diesbezügliches Material und Methoden können kennengelernt werden sowie individuell am Einrichtungsalltag orientiert eigene Ideen und Vorgehen zur Vermittlung von Kinderrechten an Kinder geplant werden.
Modul 4 dient der Reflexion der Aktivitäten und Prozesse der Einrichtung auf Basis des BEP. Erfolge und Stolpersteine werden herausgearbeitet, Planungen ggf. angepasst sowie ein erster Blick auf strukturelle Verstetigung des bisher Erreichten geworfen.
Modul 5 dient der Implementierung der Prozesse in langfristige und nachhaltige Strukturen. Beteiligungsrechte von Kindern sowie die Netzwerkbildung zu Kinderrechten werden besonders in den Blick genommen.
Die Fortbildung kann als BEP-Fortbildung angerechnet werden im Modul 13 Kinderrechte und Partizipation. Im Unterschied und in Ergänzung zum "normalen" BEP-Modul 13 werden bei dieser über die Fachstelle angebotenen Fortbildungsreihe besondere Schwerpunkte der vormaligen Landes-Modellprojekte "Kinderrechte gemeinsam nachhaltig umsetzen 22/23 und 23/24" weitergeführt. Neben der Fünf- statt Dreiteiligkeit des Prozesses bestehen Schwerpunkte darin:
- Kinderrechte ganz explizit und einrichtungsindividuell an Kinder selbst zu vermitteln,
- Angebote zu Kinderrechten für und mit Eltern und in den Sozialraum hinein zu gestalten,
- von Hospitationen und Erfahrungsaustausch mit einer Tandemeinrichtung zu profitieren,
- Rechte von Kindern mit Fluchterfahrung besonders in den Blick zu nehmen und/oder
- Kinderperspektiven und Beteiligungsrechte von Kindern besonders sichtbar zu machen und zu berücksichtigen.
Gerne berät die Fachstelle (auch Kindertagespflegepersonen) mit weiteren Informationen bei der Entscheidungsfindung und Anmeldung.
Jährlicher Fachtag Kinderrechte
Jährlich bietet die Fachstelle einen Fachtag zu Kinderrechten für Erwachsene an. Eingeladen sind Fachkräfte aller Bildungsorte in Hessen sowie deren Fachberatungen und Träger. Die Fachtage finden in Präsenz wechselnden Regionen in Hessen oder online statt und die Teilnahme ist kostenfrei. Um verbindliche Anmeldung zwecks besserer Planbarkeit wird gebeten. Die Fachtage bieten spezifische Inputs durch Fachexperten sowie Gelegenheit zum gemeinsamen Kennenlernen, Austausch, Reflexion und Vernetzung. Der nächste Fachtag für Erwachsene findet am Mittwoch, 05.11.2025 statt. Informationen zum Programm werden zeitnah unter "Aktuelles" auf dieser Homepage veröffentlicht.
Ebenso können Bildungsorte sich bei Interesse an der Ausrichtung eines hessischen Kinder-Expertentags für Kinderrechte bei der Fachstelle melden und/oder Kinder ihrer Einrichtung zu einem Kinder-Expertentag begleiten.
Follow-Up-Tag oder „Modul 6“
Einrichtungen, die bereits seit 2022 an der Modulfortbildung "Kinderrechte gemeinsam nachhaltig umsetzen" und "Kinder mit Fluchterfahrung im Fokus - Kinderrechte gemeinsam nachhaltig umsetzen" teilgenommen haben, können einen "Modul 6" genannten Follow-up Tag auf Basis des BEP absolvieren.
Dieser kann allein, mit ehemaliger Tandemeinrichtung oder neuer Tandemeinrichtung, die die Fortbildung ebenfalls absolviert hat, angemeldet werden.
Im Rahmen dieses „Modul 6“ werden die Umsetzungsschritte, Erfolge und Herausforderungen seit Abschluss der Fortbildung (Abschluss „Modul 5“) erfasst. Anschließend wird erarbeitet, wie die Umsetzung von Kinderrechten weiter verankert und ausgebaut werden kann.